Inzwischen gibt es auch eine Onlinepetition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten:
Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
Hier noch ein Gastbeitrag von Jens Scholz der sich mit diesem Thema noch einmal sehr genau beschäftigt hat. Spätestens hier sollte es auch dem Letzten klar werden, um was es eigentlich wirklich geht!
Warum es um Zensur geht
Da reiben sich gerade so viele die Hände, daß man eigendlich ein beständiges Rauschen hören müsste. Die Idee, das Thema Kinderpornografie als Popanz vorzuschicken, um das nun geplante Internet-Zensursystem einzuführen war aber auch wirklich eine richtig gute. Hat das ja zuvor mit den Themen Terrorismus und Internet-Kriminalität nicht wirklich hingehauen, kann man hier spitzenmäßig mit dem Holzhammer wedeln und Kritiker einfachst diffamieren, indem man die eigentliche Kritik ignoriert und ihnen vorwirft, sie wollten die Verbreitung von Kinderpornografie schützen. Wie schnell schon der Vorwurf zum beruflichen und gesellschaftlichen Tod führen kann, zeigte man nur wenige Wochen zuvor ja schonmal anschaulich am Exempel Tauss (der übrigens natürlich nicht im Netz “erwischt” wurde, sondern über Handykontakte und DVDs per Post).
Aber ich schweife schon wieder – wie es durch die Wahl dieses Themas ja auch gewünscht ist – ab.
Denn das Problem, das die Kritiker haben, ist ja natürlich nicht, daß man den Zugang zu Kinderpornografie sperren will, sondern das Sperrinstrumentarium, das man dazu baut. Schaut man sich das an, merkt man schnell: Es geht nicht um Kinderpornos und wie man dagegen vorgeht. Ging es nie.
Es geht um die Installation eines generellen technischen Systems und die generelle Art und Weise, wie es betrieben wird: Es geht darum, daß eine waschechte, diesen Namen zu Recht tragende, Zensur ermöglicht wird. Auch wenn die zunächst gesperrten Websites tatsächlich nur Kinderpornografie beinhalten (was die Liste eigentlich extrem kurz halten müsste) wäre sowohl die Technik, die Verwaltung und sogar die Psychologie installiert, um sofort eine effektive Zensur betreiben zu können.
Technik
Die Provider sollen ihre Nameserver so umbauen, daß Webseiten, die das BKA aussucht und ihnen nennt, nicht erreichbar sind und dem Nutzer bei Aufruf stattdessen eine Sperrseite angezeigt wird. Gleichzeitig soll das BKA jederzeit abrufen könne, welche Nutzer auf Webseiten aus dieser Liste zugreifen wollten und stattdessen auf die Sperrseite geleitet wurden.
Ein normaler Internetnutzer, der seinen Nameserver nicht auf einen freien DNS-Server umstellt, sieht bestimmte Seiten nicht und erhält die Mitteilung, er wolle sich gerade Kinderpornografie ansehen. Ob das stimmt, weiß er nicht und nachprüfen darf er das auch nicht, da ja schon die Suche nach Kinderpornografie strafbar ist. Der Nutzer muss sich in diesem Moment weiterhin im Klaren sein, daß er gerade etwas getan hat, was das BKA als illegal ansieht und als Grund ansehen kann, gegen ihn vorzugehen.
Die allein schon technisch verursachten Risiken für jeden Internetnutzer sind immens, noch dazu, weil man damit auch noch eine perfide Beweisumkehr eingebaut hat: Sie müssen künftig ihre Unschuld beweisen, z.B. daß sie “versehentlich” die gesperrte Seite angesteuert haben. Viel Spaß beim Versuch, Richtern TinyUrls, iFrames, Rootkitangriffe, Hidden Scripting und so weiter zu erklären, wenn Sie überhaupt wissen, was das ist.
Die Lösung zunächst: Den Nameserver umstellen, um sich dieser Gefahr vollständig zu entziehen. Geht schnell und kann jeder.
Die Technik ist allerdings interessanterweise das kleinste Problem in dieser ganzen Geschichte. Es gibt Staaten, die in ihren Zensurbemühungen schon wesentlich weiter sind. Die Menschen dort können dennoch sowohl anonym als auch unzensiert das Internet benutzen. Das Internet ist von Nerds gebaut worden. Ein Staat kann da so viel fordern wie er will, er wird das Netz auf technischer Ebene never ever kontrollieren können.
Verwaltung
Hier liegen die springende Punkte, die das Ganze zum Zensurinstrument machen:
1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei.
2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert.
3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch “mittelbare” Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden.
4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein.
Die Staatsanwälte dieses Landes üben ja seit einiger Zeit kräftig an der Vorverurteilungsfront, indem Sie inzwischen gerne mal Pressemitteilungen über eingeleitete Verfahren rausgeben und die Presse direkt zu möglichst spektakulär und öffentlichkeitswirksam inszenierten Verhaftungen mitnehmen (Zumwinkel, Tauss, Frau B.).
Psychologie
Womit wir schon beim gewünschten Effekt von Zensur sind: Die Einführung der Schere im Kopf. Die wirksame Selbstzensur, weil man nicht weiß, was eventuell passiert, wenn man zu laut und deutlich Kritik äußert. Die Geheimhaltung der Sperrliste und ihre völlige Unverbindlichkeit durch das Fehlen jeglicher Kontolle ist ein bewußt eingesetzes Instrument, um Verunsicherung zu erzeugen.
Ein anderes ist die Verknüpfung mit dem Thema Kinderpornografie, womit wir wieder am Beginn dieses Artikels wären. Man weiß ja inzwischen, daß auch nur der leiseste Ruch, man könnte eventuell irgendwas mit Kindesmissbrauch und Pädophilen zu tun haben, die Existenz vernichten kann, selbst wenn hinterher rauskommt, daß tatsächlich nichts an den Vorwürfen dran war. Wie nahezu generell nichts rauskommt. Das ist ein so extrem starkes und wirksames Druckmittel, was natürlich beispielsweise ein Herr Gorny sofort erkennt, weil sein Versuch, diese Schere im Kopf einzuführen (durch den Versuch, Filesharing als schreckliches Verbrechen zu diskriminieren), wirkungslos blieb und er sich nun an den besser funktionierenden Trigger dranhängt (indem er Urheberrechtsverletzung mit Kindesmissbrauch gleichsetzt).
Die Justizministerin gibt dann noch Tipps in die richtigen Richtungen, die natürlich prompt reagieren. Überhaupt, das mal ganz nebenbei, finde ich es immer wieder seltsam, daß Frau Zypries immer wieder als Warnerin vermittelt wird. Dabei war – so sagt sie zumindest – sie es, die den Gesetzentwurf gegenüber dem Vorabvertrag von Frau von der Leyen verschärfen ließ und dieser nun schon den Zugriff auf Stopp-Seiten verfolgen lassen will.
Um die Frage zu beantworten, warum und wann es in einer Gesellschaft überhaupt dazu kommen kann, daß ein Teil davon meint, einen solchen Eingriff vornehmen zu müssen und der andere Teil (zu dem ich u.a. mich zähle) darin ein so massives Unrecht sieht, das es zu bekämpfen gilt, kann man sich bitte den Artikel “Kampf der Kulturen” drüben bei netzpolitik.org durchlesen.
Den Artikel komplett copy/pasten, ganz egal wo wiederveröffentlichen, per Mail verschicken oder in Foren posten ist ausdrücklich erlaubt (Bitte aber Jens Scholz als Autor nennen. )
Ich distanziere mich hier auch noch einmal deutlichst von Kinderpornografie- ich finde jedoch, dass es durchaus wirksamere Methoden gibt, als den Zugriff auf Webseiten zu sperren und die Besucher solcher Seiten unter Generalverdacht zu stellen! (z. Bsp. mehr Beamte die sich diesen Fällen annehmen können, bessere internationale Zusammenarbeit, Ermittlung der Urheber!, härtere Strafen, Websserver offline schalten)
Um eines gleich von Anfang an klarzustellen – ich verabscheue Kinderpornografie, doch was nun im Deckmantel dieses Themas geschieht, geht eindeutig zu weit!
Ja, das Geschäft mit diesem Thema muss aufhören – doch sind Internetsperren der richtige Weg?! Sicherlich nicht.
1. Jeder versierte Internetnutzer kann diese Sperren innerhalb von 5 Minuten umgehen. Noch ist die Umgehung straffrei, nur wie lange wird das noch so bleiben?!
2. Die Seiten sind evt. nicht mehr in Deutschland erreichbar, aber die Urheber noch lange nicht gefasst. An dem Problem jedoch ändert sich nichts. Die Kinder werden weiter für solche “Dienste” ausgebeutet! Getreu dem Motto “Aus dem Auge, aus dem Sinn”
3. Die geheime Liste wird vom BKA erstellt – nur wer kontrolliert das BKA?
4. Die Regierung erwägt inzwischen eine Echtzeitüberwachung!
5. Ist einmal eine solche Technik installiert, weckt sie auch Begehrlichkeiten. Es wird nicht nur bei Kinderpornografie bleiben (Musikindustrie, radikale Meinungen….)
Im Klartext, wer eine solche Seite aufruft steht sofort unter Verdacht! Die IP- Adresse wird geloggt und sofort an das BKA weitergereicht. Sperre am besten gleich die Tür weit auf und erwachte Besuch in grün!
Das Problem dabei – die Liste der gesperrten Seiten ist unbekannt. Auch hinter www.ichbineineharmloseseite.de könnte sich das Stoppschild befinden. Wissen kannst du es erst, wenn du die Seite aufgerufen hast. Mit oben genannten Konsequenzen.
Die Freiheit im Internet wird mit diesem Gesetzesentwurf massivst eingeschränkt.
Du denkst soetwas kann dir nicht passieren?!
Bsp:
FireFox lädt durch Default Einstellungen Seiten schon vor. Wenn du durch Zufall auf eine Seite gelangst, die auf eine Stoppseite verlinkt, wird diese im Hintergrund bereits geladen. Folge -> du hast die Seite nie betreten, doch deine IP wurde geloggt.
Eine Webseite lädt im PopUp eine Stoppseite. Du wolltest sie nie sehen, doch auch hier wurde deine IP geloggt.
Willkommen in China 2.0!!!!
Was haltet ihr von dieser Diskussion? Ist der eingeschlagene Weg der Richtige? Welche Alternativen könnte es geben?
Vor rund 1,5 Monaten klingelte der Postbote und überbrachte mir das Paket mit G DATA Internet- Security. Folgende Inhalte finden sich in der weiß- roten Verpackung:
Handbuch
Schnellhandbuch
Boot/ InstallationsCD
Die Installation ging schnell von der Hand und eine Viertelstunde später war das Programm und alle Updates auf meinem 2. Rechner installiert.
Inzwischen schreiben wir Mitte April und der Eindruck den mir das Programm vom ersten „Lebenszeichen“ vermittelte, hat sich bis jetzt nicht verändert ⇒ intuitiv zu bedienen und nur sehr selten war ein Blick ins Schnellhandbuch erforderlich.
Viele Jahre zuvor nutzte ich Free AV von Avira und war mit damit gut bedient – nur leider beschränkt sich diese Version auf reine Virensuche. Eine Firewall etc. suchte man vergebens. Im Vergleich dazu ist die Funktionsvielfalt der Internet- Security Suite geradezu beeindruckend – AntiVirus, AntiSpam, Firewall, AntiPhishing, Kindersicherung und Datenshredder Funktion. Doch diese Funktionen sind heute quasi Standard in jedem Produkt!
Sehr praktisch – die beigelegte InstallationsCD die auch als BootCD fungiert. Einlegen, ein MiniLinux startet und mit der windowsähnlichen Oberfläche kann der PC gründlich von Schädlingen gesäubert werden, auch wenn bereits jeder Versuch unter Windows fehlschlug.
Während der Komplettprüfung unter dem Windows Betriebssystem brach die Performance meines Samsung R50 III jedoch spürbar ein. Zu sehr wird die Festplatte, die eh auf Notebooksystemen ein Flaschenhals ist, beansprucht. Weiter erschwerend wirkt sich aus, dass auf meinem Rechner die gesamte Systempartition verschlüsselt ist. Nach knapp 2,5 Stunden – bei der Anzahl von Dateien ein mittelmäßiger Wert, war die Prüfung beendet, jedoch hielt sich der Speicherverbrauch mit rund 60 MB im genügsamen Rahmen.
Während des normalen Arbeitens ist der Virenscanner im Hintergrund jedoch kaum zu merken, auch wenn der eine oder andere Programmstart etwas langsamer verläuft.
Fazit:
Zahlreiche Tests im Internet belegen eine sehr gute Erkennungsrate bei Schädlingen, die Oberfläche ist leicht und intuitiv zu bedienen und es erfolgt eine schnelle Bereitstellung von Updates. Nachteilig wirkt sich die im Vergleich etwas langsamere Scangeschwindigkeit.
Wer auf dieses Kriterium Wert legt, der sollte sich einmal Kaspersky etwas näher anschauen.
Anmerkung:
Inzwischen gibt es schon die neuere Version G DATA Internet Security 2010. Angeblich soll das Manko mit der Scangeschwindigkeit behoben worden sein. Leider war es mir bis jetzt nicht möglich einen Blick auf diese zu werfen.