1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Kein Vote bisher)
Loading ... Loading ...

Das deutsche Internetrecht ist kompliziert oder lässt sich, anders ausgedrückt, nur in über 600! Seiten darstellen und erläutern.

Seit mittlerweile über 5 Jahren verfasst und aktualisiert Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster sein Werk (Skriptum Internet-Recht) zum Thema Internetrecht. In der neuen, kostenlosen Fassung vom September 2008 werden unter anderem folgende Themen berücksichtigt:

  • geplante Änderungen Telefonwerbung
  • Entwurf Richtlinie über “General Consumer Rights”
  • Regulierungsentwurf Novellierung Bundesdatenschutzgesetz

Verfasste Themengebiete:internet allgemein mail 64 Skript/ Leitfaden Internetrecht zum kostenlosen Download

  • Rechtsprobleme im E-Business
  • Domainerwerb
  • Onlinemarketing
  • Datenschutz
  • Haftung
  • internationale Zivilrechtsverfahren
  • Musterverträge

Wer ein Handbuch speziell für die Erstellung/ Leitung eines Internetshops benötigt, dem empfehle ich das Praxishandbuch “Leitfaden für die rechtsichere Online-Shop-Gestaltung” von Trusted Shops. Leider nicht ganz billig.

Links:

Popularity: 16% [?]

Link setzen bei (Social Bookmarks):

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • del.icio.us
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • MisterWong
  • Y!GG
  • StumbleUpon
  • Webnews
  • YahooMyWeb
  • Reddit
  • Folkd
  • Linkarena
  • Newstube
Tags:
, , , , , , , , , , , , ,

Verwandte Artikel

2 Antworten zu “Skript/ Leitfaden Internetrecht zum kostenlosen Download”
  1. Der Softwareentwickler Blog » Skript/ Leitfaden für Internetrecht als kostenloser Download sagt:

    [...] um es in Dokumentenform zu gießen, braucht es hierfür sage und schreibe knapp 600 Seiten, wie Tobias in seinem Blog [...]

  2. Softwareentwickler Blog sagt:

    [...]Allerdings ist dieser Bereich alles andere als klein, denn um es in Dokumentenform zu gießen, braucht es hierfür sage und schreibe knapp 600 Seiten, wie Tobias in seinem Blog feststellt.[...]

Hinterlasse einen Kommentar