Von Haus aus ist FrontRow leider nicht in der Lage avi Dateien wiederzugeben. So weit ich richtig informiert bin, können nur Dateien wiedergegeben werden, die auch von QuickTime darstellbar sind.
Die Lösung des Problems ist Perian- “Das sword-army knife for QuickTime”.
Das kostenlose OpenSource Programm erweitert QuickTime um native Unterstützung für viele bekannte Video und Audiocodecs. (Voraussetzung: mind. MacOS 10.4.7)
Audio types: Windows Media Audio v1 & v2, Flash ADPCM, Xiph Vorbis (in Matroska), and MPEG Layer I & II Audio, True Audio, DTS Coherent Acoustics, Nellymoser ASAO
AVI support for: AAC, AC3 Audio, H.264, MPEG4, and VBR MP3
In letzter Zeit ist mir aufgefallen das Skype keinen Klingelton mehr bei einem eingehenden Anruf abgespielt.
Die neueste Version ist installiert und in Einstellungen ==> Hinweise ==> Ereignis “Eingehender Anruf” war “Klang abspielen” aktiviert.
Wieso geht´s nun trotzdem nicht?
Die Lösung war in meinem Fall trivial ==> Kontrolliere deinen Onlinestatus! Wenn dieser auf “Beschäftigt/ Not disturb” steht, benachrichtigt Skype nur über ein kleines Fenster über den eingehenden Anruf. Setzt du ihn auf “Online”, Abwesend… benachrichtigt dich Skype auch per Ton ordnungsgemäß!
Folgendes Fenster weißt auch eindeutig darauf hin – Pech nur wenn man es damals aus Gewohnheit einfach weggeklickt hat
Nach meinem Snippet “FTP- Prüfen ob Verzeichnis existiert” hat Andreas Adler noch einen passenden Snippet geliefert. Mit diesem ist es möglich zu überprüfen ob eine Datei bereits auf dem FTP Server existiert:
Funktionsweise:
Auf FTP Server einloggen
FTPWebRequest mit dem Pfad der Datei erstellen und Details ausgeben lassen
Bei Erfolg => return true, ansonsten exisitiert die Datei nicht
Inzwischen gibt es auch eine Onlinepetition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten:
Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.